Der Kreissynodalvorstand (KSV) leitet den Kirchenkreis im Auftrag der Kreissynode und fasst die dafür notwendigen Beschlüsse. Er nimmt die Aufgaben und Rechte der Kreissynode außerhalb ihrer Tagung wahr.
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Er bereitet die Tagung der Kreissynode vor.
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Er sorgt für die Ausführung der Beschlüsse der Kreissynode und berichtet ihr über seine Tätigkeit.
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Er berät die Gemeinden und führt die Kirchenvisitation nach der von der Landessynode erlassenen Ordnung durch.
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Er leitet die kreiskirchlichen Einrichtungen, koordiniert die Fachausschüsse und sorgt für eine geregelte Zusammenarbeit aller im Kirchenkreis tätigen Kräfte.
- Er beruft die Mitarbeitenden in die von der Kreissynode errichteten Stellen des Kirchenkreises und beaufsichtigt ihre Tätigkeit.
- Er sorgt für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Kirchenkreises. Er beschließt über die Feststellung der Jahresrechnung.
- Er regelt den Finanzausgleich innerhalb des Kirchenkreises.
- Er beschließt über- und außerplanmäßige Ausgaben und Aufnahme von Darlehen.
- Er wirkt bei den Aufgaben der Superintendentin oder des Superintendenten mit.
Superintendentin Andrea Aufderheide
Synodalassessor Marcus Tesch
Scriba Hans-Jörg Ott
Synodalälteste Gerlinde Eschemann
Synodalälteste
Christa Hillmer
Synodalältester Erwin Kölbach
Synodalälteste Ulrike Thiel-Schmidt